Vaterschaftstest und Haarprobenanalyse
Die Gene machen keinen Hehl aus Ihrer Vaterschaft. Eine einfache Haarprobenanalyse deckt schonungslos auf, ob Sie oder ob Sie nicht der Vater eines Kindes sind. Längst werden DNA-Analysen nicht mehr nur im Rahmen polizeilicher Ermittlungen eingesetzt, sondern auch privat genutzt. Alleine im Jahre 2004 wurden in Deutschland rund 40 000 private Vaterschaftstests durchgeführt. Eine hohe Zahl, die sich vor allem durch die immer günstigeren Methoden privater Labore begründet. Ein Haar von Ihnen und Ihrem vermuteten Nachwuchs genügt. Genau dieser Punkt allerdings ist strittig - zumindest juristisch. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 besagt, dass so genannte "heimliche" Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Das Kind muss also dem DNA-Test zustimmen - eine Hürde, die allerdings gerade in den ersten Lebensjahren nicht zuletzt an sprachlichen Schwierigkeiten scheitern dürfte. Wenn es keinen begründeten Anfangsverdacht für Zweifel an der Vaterschaft gibt, wird es vor Gericht schwierig. Die Durchführung einer Haarprobenanalyse allerdings ist zwar umstritten aber definitiv nicht strafbar.
